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Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

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Möchten Sie beim Kauf Ihrer Wohnung bis zu 11.500 € sparen? Beeilen Sie sich und wählen Sie jetzt aus unserem Katalog aus! Das österreichische Parlament hat beschlossen, staatliche Gebühren für Immobilienkäufe zu erlassen und spart Ihnen 2,3%. Dieses Gesetz tritt ab dem 1. April für nur zwei Jahre in Kraft. Die Gebührenbefreiung gilt für Beträge bis zu 500.000 €. Reservieren Sie jetzt Ihre Traumimmobilie, da eine hohe Nachfrage erwartet wird, insbesondere im mittleren Segment. Handeln Sie schnell!

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IRGENDWELCHE FRAGEN?

Haben Sie Fragen?
Welche Bezirke Wiens bieten Sie an? Welche Bezirke sind bei den Kunden zum Kauf beliebt und warum?
Wir bieten grundsätzlich alle Bezirke Wiens an, aber unsere Firma empfiehlt die wohlhabenden Bezirke wie 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 13, 18, 19. Darüber hinaus konzentriert sich unser Unternehmen auf das höhere Preissegment. Diese Bezirke werden von unseren Kunden nicht nur deshalb bevorzugt, weil es sich um historisch edle Gegenden mit malerischen Straßen und Parks handelt, sondern weil es dort auch weniger Pendler gibt.
Bieten Sie neben Neubauten auch Zweitimmobilien an? Bieten Bauträger in diesem Fall Ratenzahlungen oder Kreditmöglichkeiten an?
Wir bieten sowohl Primär- als auch Sekundärimmobilien an. Was die Ratenzahlung betrifft, so ist das rein individuell und hängt vom Bauträger ab. Österreichische Bauträger bieten in der Regel keine Ratenzahlung an. Was die Kreditvergabe betrifft, so ist diese Praxis durchaus üblich. Unsere Firma bietet auch in diesem Bereich Dienstleistungen an.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für Immobilien in den einzelnen Bezirken Wiens?
Die Kosten für Immobilien sind je nach Bezirk und Größe der Wohnung sehr unterschiedlich - in der Regel gilt: Je größer die Wohnung, desto höher der Quadratmeterpreis. Im Jahr 2023 wurden im 1. Bezirk Wohnungen ab 15.000 Euro pro m2 verkauft, im 2. bis 9. Bezirk - zu einem Preis von 6.800 bis 15.000 Euro pro Quadratmeter. Im 11. Bezirk kann man eine Wohnung bis zu 5.000 Euro pro Quadratmeter kaufen. (Quelle: Der Standard)
Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie in Österreich an?
3,5% des Wertes - Grunderwerbssteuer 1,1% des Wertes - Steuer für die Eintragung ins Grundbuch 1 bis 2% + 20% MwSt. - für die Erstellung des Kaufvertrags, ca. 10% des Wertes - zusätzliche Kosten Siehe Tabelle Zusatzkosten *Link
Welchen Status muss ein Kunde haben, um eine Immobilie in Österreich kaufen zu können?
Um als Privatperson eine Immobilie in Österreich zu kaufen, müssen Sie Staatsbürger Österreichs oder eines anderen EU-Landes sein oder über eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich oder einem anderen EU-Land verfügen. Fast jede Immobilie in Österreich kann von einer juristischen Person erworben werden, vorausgesetzt, dass mehr als 51 % der Immobilie im Besitz von juristischen Personen aus der EU sind. (Juristische Personen, die in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum registriert sind, gelten nicht als ausländische Unternehmen und können Immobilien in Österreich kaufen).
Gibt es Ausnahmen für den Erwerb von Immobilien in Österreich durch Ausländer?
Ja, es gibt Bundesländer, in denen der Erwerb für Ausländer nicht eingeschränkt ist. Für Informationen kontaktieren Sie bitte unser Unternehmen.
Kann eine österreichische juristische Person, deren Anteile mehrheitlich von Nicht-EU-Bürgern gehalten werden, Immobilien in Österreich erwerben?
Im Allgemeinen können österreichische juristische Personen Immobilien in Österreich erwerben. Wenn jedoch die Mehrheit (mehr als 50 %) der Anteile einer juristischen Person im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist, gilt die juristische Person als ausländisches Unternehmen und muss eine Sondergenehmigung beantragen, um in Österreich Immobilien erwerben zu können. Ausnahmen sind die so genannten "zweistufigen Strukturen". In einigen Bundesländern Österreichs (z. B. Wien) gilt ein österreichischer Rechtsträger (LE1), der zu 100 % im Eigentum eines anderen österreichischen Rechtsträgers (LE2) steht, nicht als ausländisches Unternehmen, selbst wenn der LE2 zu 100 % im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist. In diesem Fall muss der LE1 keine besondere Genehmigung zum Erwerb von Immobilien in Österreich einholen.
Welche anderen Nutzungsrechte außer dem Eigentum sind in Bezug auf Immobilien möglich?
Neben dem Eigentum an Immobilien sind auch andere Vereinbarungen wie einfache Miet- und Pachtverträge, Rechtskonzepte für die Aufteilung von Eigentum in Grundbesitz und bebautes Eigentum (Superädifikat) sowie das Baurecht üblich. Darüber hinaus können Dienstbarkeiten an Grundstücken bestellt werden. Es wird zwischen Grunddienstbarkeiten und persönlichen Dienstbarkeiten unterschieden, zu denen u. a. Nutzungs- und Nießrechte gehören.
Hat ein Gebietsfremder das Recht, ein Grundstück zu vermieten? Wenn ja, welche Einkommensteuer muss er zahlen?
Wenn ein ausländischer Investor eine Wohnung vermietet, muss er Einkommensteuer zahlen, eine jährliche Steuererklärung abgeben und ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DTAA) nutzen. Die Steuern auf Mieteinnahmen bleiben niedrig, da nur der Nettogewinn besteuert wird. Bei einer Investition von 1 Mio. € und einer erwarteten Rendite von 3 % würde der steuerpflichtige Gewinn beispielsweise weniger als 5 % des Einkommens betragen, wobei Abzüge für Abschreibungen und Hypothekenzinsen berücksichtigt werden.
Ist es möglich, die Verwaltung der Immobilien der Kunden zu organisieren?
Ja, wir können für Sie ein Wartungsunternehmen beauftragen. Die Gebühren werden separat ausgehandelt.
Bietet Ihre Agentur auch Gewerbeimmobilien oder fertige Geschäfte im Bereich Hotels, Restaurants, Cafés an?
Ja, wir bieten eine große Auswahl an Gewerbeimmobilien sowie Projekte für Investitionen an. Gerne senden wir Ihnen Präsentationen solcher Objekte zu.
Was ist bei der Entscheidung für einen Aufenthaltstitel in Österreich zu beachten?
Bei der Entscheidung, eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich zu beantragen, ist Folgendes zu beachten: - In der Regel erfordern alle Aufenthaltstitel einen ständigen Aufenthalt in Österreich von mehr als 6 Monaten pro Jahr. - Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen werden zu Steuerbürgern der Republik Österreich. - Nach fünf Jahren Aufenthalt mit einer Aufenthaltsbewilligung und einem B1-Niveau der deutschen Sprache haben Sie Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung und nach zehn (sechs) Jahren auf die österreichische Staatsbürgerschaft. - Eine rasche Einbürgerung ist möglich, wenn besondere, den österreichischen Interessen entsprechende Leistungen nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz erbracht werden. - Ein Aufenthaltstitel wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und kann im darauf folgenden Jahr verlängert werden. Nach zwei Jahren ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre möglich, nach fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre. - Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind - außer in bestimmten Fällen - Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1/A2/B1 erforderlich.

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