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Crown Consulting beim Budapester Polo-Turnier

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Crown Consulting war hocherfreut, als Unternehmenssponsor bei dem prestigeträchtigen Poloturnier aufzutreten, das vom 7. bis 9. Juni im La Estancia Polo Club in Budapest stattfand. Vier internationale Poloteams mit Spielern aus sieben Ländern nahmen an diesem mit Spannung erwarteten Ereignis teil. An drei spannenden Tagen zeigten die vom argentinischen Schiedsrichter Marcelo Caivano geleiteten Spiele die Faszination des Sports und stärkten die Poloszene in Ungarn.
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Mukha Concept Store Eröffnung

Crown Consulting feiert die Eröffnung des Mukha Concept Stores in Wien
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Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

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Woman’s Affair 2024

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Unsere Projekte

Unsere Projekte direkt vom Bauträger
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Immobilienball 2024

Das Team von Crown Consulting war beim 18. Immobilienball am 23. Januar 2024 in der Hofburg dabei.
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IRGENDWELCHE FRAGEN?

Haben Sie Fragen?
Welche Bezirke Wiens bieten Sie an? Welche Bezirke sind bei den Kunden zum Kauf beliebt und warum?
Wir bieten grundsätzlich alle Bezirke Wiens an, aber unsere Firma empfiehlt die wohlhabenden Bezirke wie 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 13, 18, 19. Darüber hinaus konzentriert sich unser Unternehmen auf das höhere Preissegment. Diese Bezirke werden von unseren Kunden nicht nur deshalb bevorzugt, weil es sich um historisch edle Gegenden mit malerischen Straßen und Parks handelt, sondern weil es dort auch weniger Pendler gibt.
Bieten Sie neben Neubauten auch Zweitimmobilien an? Bieten Bauträger in diesem Fall Ratenzahlungen oder Kreditmöglichkeiten an?
Wir bieten sowohl Primär- als auch Sekundärimmobilien an. Was die Ratenzahlung betrifft, so ist das rein individuell und hängt vom Bauträger ab. Österreichische Bauträger bieten in der Regel keine Ratenzahlung an. Was die Kreditvergabe betrifft, so ist diese Praxis durchaus üblich. Unsere Firma bietet auch in diesem Bereich Dienstleistungen an.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für Immobilien in den einzelnen Bezirken Wiens?
Die Kosten für Immobilien sind je nach Bezirk und Größe der Wohnung sehr unterschiedlich - in der Regel gilt: Je größer die Wohnung, desto höher der Quadratmeterpreis. Im Jahr 2023 wurden im 1. Bezirk Wohnungen ab 15.000 Euro pro m2 verkauft, im 2. bis 9. Bezirk - zu einem Preis von 6.800 bis 15.000 Euro pro Quadratmeter. Im 11. Bezirk kann man eine Wohnung bis zu 5.000 Euro pro Quadratmeter kaufen. (Quelle: Der Standard)
Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie in Österreich an?
3,5% des Wertes - Grunderwerbssteuer 1,1% des Wertes - Steuer für die Eintragung ins Grundbuch 1 bis 2% + 20% MwSt. - für die Erstellung des Kaufvertrags, ca. 10% des Wertes - zusätzliche Kosten Siehe Tabelle Zusatzkosten *Link
Welchen Status muss ein Kunde haben, um eine Immobilie in Österreich kaufen zu können?
Um als Privatperson eine Immobilie in Österreich zu kaufen, müssen Sie Staatsbürger Österreichs oder eines anderen EU-Landes sein oder über eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich oder einem anderen EU-Land verfügen. Fast jede Immobilie in Österreich kann von einer juristischen Person erworben werden, vorausgesetzt, dass mehr als 51 % der Immobilie im Besitz von juristischen Personen aus der EU sind. (Juristische Personen, die in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum registriert sind, gelten nicht als ausländische Unternehmen und können Immobilien in Österreich kaufen).
Gibt es Ausnahmen für den Erwerb von Immobilien in Österreich durch Ausländer?
Ja, es gibt Bundesländer, in denen der Erwerb für Ausländer nicht eingeschränkt ist. Für Informationen kontaktieren Sie bitte unser Unternehmen.
Kann eine österreichische juristische Person, deren Anteile mehrheitlich von Nicht-EU-Bürgern gehalten werden, Immobilien in Österreich erwerben?
Im Allgemeinen können österreichische juristische Personen Immobilien in Österreich erwerben. Wenn jedoch die Mehrheit (mehr als 50 %) der Anteile einer juristischen Person im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist, gilt die juristische Person als ausländisches Unternehmen und muss eine Sondergenehmigung beantragen, um in Österreich Immobilien erwerben zu können. Ausnahmen sind die so genannten "zweistufigen Strukturen". In einigen Bundesländern Österreichs (z. B. Wien) gilt ein österreichischer Rechtsträger (LE1), der zu 100 % im Eigentum eines anderen österreichischen Rechtsträgers (LE2) steht, nicht als ausländisches Unternehmen, selbst wenn der LE2 zu 100 % im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist. In diesem Fall muss der LE1 keine besondere Genehmigung zum Erwerb von Immobilien in Österreich einholen.
Welche anderen Nutzungsrechte außer dem Eigentum sind in Bezug auf Immobilien möglich?
Neben dem Eigentum an Immobilien sind auch andere Vereinbarungen wie einfache Miet- und Pachtverträge, Rechtskonzepte für die Aufteilung von Eigentum in Grundbesitz und bebautes Eigentum (Superädifikat) sowie das Baurecht üblich. Darüber hinaus können Dienstbarkeiten an Grundstücken bestellt werden. Es wird zwischen Grunddienstbarkeiten und persönlichen Dienstbarkeiten unterschieden, zu denen u. a. Nutzungs- und Nießrechte gehören.
Hat ein Gebietsfremder das Recht, ein Grundstück zu vermieten? Wenn ja, welche Einkommensteuer muss er zahlen?
Wenn ein ausländischer Investor eine Wohnung vermietet, muss er Einkommensteuer zahlen, eine jährliche Steuererklärung abgeben und ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DTAA) nutzen. Die Steuern auf Mieteinnahmen bleiben niedrig, da nur der Nettogewinn besteuert wird. Bei einer Investition von 1 Mio. € und einer erwarteten Rendite von 3 % würde der steuerpflichtige Gewinn beispielsweise weniger als 5 % des Einkommens betragen, wobei Abzüge für Abschreibungen und Hypothekenzinsen berücksichtigt werden.
Ist es möglich, die Verwaltung der Immobilien der Kunden zu organisieren?
Ja, wir können für Sie ein Wartungsunternehmen beauftragen. Die Gebühren werden separat ausgehandelt.
Bietet Ihre Agentur auch Gewerbeimmobilien oder fertige Geschäfte im Bereich Hotels, Restaurants, Cafés an?
Ja, wir bieten eine große Auswahl an Gewerbeimmobilien sowie Projekte für Investitionen an. Gerne senden wir Ihnen Präsentationen solcher Objekte zu.
Was ist bei der Entscheidung für einen Aufenthaltstitel in Österreich zu beachten?
Bei der Entscheidung, eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich zu beantragen, ist Folgendes zu beachten: - In der Regel erfordern alle Aufenthaltstitel einen ständigen Aufenthalt in Österreich von mehr als 6 Monaten pro Jahr. - Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen werden zu Steuerbürgern der Republik Österreich. - Nach fünf Jahren Aufenthalt mit einer Aufenthaltsbewilligung und einem B1-Niveau der deutschen Sprache haben Sie Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung und nach zehn (sechs) Jahren auf die österreichische Staatsbürgerschaft. - Eine rasche Einbürgerung ist möglich, wenn besondere, den österreichischen Interessen entsprechende Leistungen nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz erbracht werden. - Ein Aufenthaltstitel wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und kann im darauf folgenden Jahr verlängert werden. Nach zwei Jahren ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre möglich, nach fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre. - Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind - außer in bestimmten Fällen - Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1/A2/B1 erforderlich.

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    3,5% des Wertes - Grunderwerbssteuer 1,1% des Wertes - Steuer für die Eintragung ins Grundbuch 1 bis 2% + 20% MwSt. - für die Erstellung des Kaufvertrags, ca. 10% des Wertes - zusätzliche Kosten Siehe Tabelle Zusatzkosten *Link
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    Ja, es gibt Bundesländer, in denen der Erwerb für Ausländer nicht eingeschränkt ist. Für Informationen kontaktieren Sie bitte unser Unternehmen.
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    Im Allgemeinen können österreichische juristische Personen Immobilien in Österreich erwerben. Wenn jedoch die Mehrheit (mehr als 50 %) der Anteile einer juristischen Person im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist, gilt die juristische Person als ausländisches Unternehmen und muss eine Sondergenehmigung beantragen, um in Österreich Immobilien erwerben zu können. Ausnahmen sind die so genannten "zweistufigen Strukturen". In einigen Bundesländern Österreichs (z. B. Wien) gilt ein österreichischer Rechtsträger (LE1), der zu 100 % im Eigentum eines anderen österreichischen Rechtsträgers (LE2) steht, nicht als ausländisches Unternehmen, selbst wenn der LE2 zu 100 % im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist. In diesem Fall muss der LE1 keine besondere Genehmigung zum Erwerb von Immobilien in Österreich einholen.
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      Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

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      Möchten Sie beim Kauf Ihrer Wohnung bis zu 11.500 € sparen? Beeilen Sie sich und wählen Sie jetzt aus unserem Katalog aus! Das österreichische Parlament hat beschlossen, staatliche Gebühren für Immobilienkäufe zu erlassen und spart Ihnen 2,3%. Dieses Gesetz tritt ab dem 1. April für nur zwei Jahre in Kraft. Die Gebührenbefreiung gilt für Beträge bis zu 500.000 €. Reservieren Sie jetzt Ihre Traumimmobilie, da eine hohe Nachfrage erwartet wird, insbesondere im mittleren Segment. Handeln Sie schnell!

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      Wir bieten sowohl Primär- als auch Sekundärimmobilien an. Was die Ratenzahlung betrifft, so ist das rein individuell und hängt vom Bauträger ab. Österreichische Bauträger bieten in der Regel keine Ratenzahlung an. Was die Kreditvergabe betrifft, so ist diese Praxis durchaus üblich. Unsere Firma bietet auch in diesem Bereich Dienstleistungen an.
      Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für Immobilien in den einzelnen Bezirken Wiens?
      Die Kosten für Immobilien sind je nach Bezirk und Größe der Wohnung sehr unterschiedlich - in der Regel gilt: Je größer die Wohnung, desto höher der Quadratmeterpreis. Im Jahr 2023 wurden im 1. Bezirk Wohnungen ab 15.000 Euro pro m2 verkauft, im 2. bis 9. Bezirk - zu einem Preis von 6.800 bis 15.000 Euro pro Quadratmeter. Im 11. Bezirk kann man eine Wohnung bis zu 5.000 Euro pro Quadratmeter kaufen. (Quelle: Der Standard)
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      3,5% des Wertes - Grunderwerbssteuer 1,1% des Wertes - Steuer für die Eintragung ins Grundbuch 1 bis 2% + 20% MwSt. - für die Erstellung des Kaufvertrags, ca. 10% des Wertes - zusätzliche Kosten Siehe Tabelle Zusatzkosten *Link
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      Ja, es gibt Bundesländer, in denen der Erwerb für Ausländer nicht eingeschränkt ist. Für Informationen kontaktieren Sie bitte unser Unternehmen.
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      Im Allgemeinen können österreichische juristische Personen Immobilien in Österreich erwerben. Wenn jedoch die Mehrheit (mehr als 50 %) der Anteile einer juristischen Person im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist, gilt die juristische Person als ausländisches Unternehmen und muss eine Sondergenehmigung beantragen, um in Österreich Immobilien erwerben zu können. Ausnahmen sind die so genannten "zweistufigen Strukturen". In einigen Bundesländern Österreichs (z. B. Wien) gilt ein österreichischer Rechtsträger (LE1), der zu 100 % im Eigentum eines anderen österreichischen Rechtsträgers (LE2) steht, nicht als ausländisches Unternehmen, selbst wenn der LE2 zu 100 % im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist. In diesem Fall muss der LE1 keine besondere Genehmigung zum Erwerb von Immobilien in Österreich einholen.
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      Neben dem Eigentum an Immobilien sind auch andere Vereinbarungen wie einfache Miet- und Pachtverträge, Rechtskonzepte für die Aufteilung von Eigentum in Grundbesitz und bebautes Eigentum (Superädifikat) sowie das Baurecht üblich. Darüber hinaus können Dienstbarkeiten an Grundstücken bestellt werden. Es wird zwischen Grunddienstbarkeiten und persönlichen Dienstbarkeiten unterschieden, zu denen u. a. Nutzungs- und Nießrechte gehören.
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      Wenn ein ausländischer Investor eine Wohnung vermietet, muss er Einkommensteuer zahlen, eine jährliche Steuererklärung abgeben und ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DTAA) nutzen. Die Steuern auf Mieteinnahmen bleiben niedrig, da nur der Nettogewinn besteuert wird. Bei einer Investition von 1 Mio. € und einer erwarteten Rendite von 3 % würde der steuerpflichtige Gewinn beispielsweise weniger als 5 % des Einkommens betragen, wobei Abzüge für Abschreibungen und Hypothekenzinsen berücksichtigt werden.
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        Wir bieten sowohl Primär- als auch Sekundärimmobilien an. Was die Ratenzahlung betrifft, so ist das rein individuell und hängt vom Bauträger ab. Österreichische Bauträger bieten in der Regel keine Ratenzahlung an. Was die Kreditvergabe betrifft, so ist diese Praxis durchaus üblich. Unsere Firma bietet auch in diesem Bereich Dienstleistungen an.
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        Neben dem Eigentum an Immobilien sind auch andere Vereinbarungen wie einfache Miet- und Pachtverträge, Rechtskonzepte für die Aufteilung von Eigentum in Grundbesitz und bebautes Eigentum (Superädifikat) sowie das Baurecht üblich. Darüber hinaus können Dienstbarkeiten an Grundstücken bestellt werden. Es wird zwischen Grunddienstbarkeiten und persönlichen Dienstbarkeiten unterschieden, zu denen u. a. Nutzungs- und Nießrechte gehören.
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        Ja, wir bieten eine große Auswahl an Gewerbeimmobilien sowie Projekte für Investitionen an. Gerne senden wir Ihnen Präsentationen solcher Objekte zu.
        Was ist bei der Entscheidung für einen Aufenthaltstitel in Österreich zu beachten?
        Bei der Entscheidung, eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich zu beantragen, ist Folgendes zu beachten: - In der Regel erfordern alle Aufenthaltstitel einen ständigen Aufenthalt in Österreich von mehr als 6 Monaten pro Jahr. - Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen werden zu Steuerbürgern der Republik Österreich. - Nach fünf Jahren Aufenthalt mit einer Aufenthaltsbewilligung und einem B1-Niveau der deutschen Sprache haben Sie Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung und nach zehn (sechs) Jahren auf die österreichische Staatsbürgerschaft. - Eine rasche Einbürgerung ist möglich, wenn besondere, den österreichischen Interessen entsprechende Leistungen nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz erbracht werden. - Ein Aufenthaltstitel wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und kann im darauf folgenden Jahr verlängert werden. Nach zwei Jahren ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre möglich, nach fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre. - Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind - außer in bestimmten Fällen - Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1/A2/B1 erforderlich.

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          Crown Consulting glänzt beim 18. Immobilienball in der Hofburg

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          Der Ball, der dafür bekannt ist, dass er wichtige Akteure und Fachleute der Immobilienbranche zusammenbringt, bot eine außergewöhnliche Plattform für die Vernetzung und das Knüpfen neuer Partnerschaften. Der Glanz und die Raffinesse der Veranstaltung entsprachen voll und ganz den Werten von Crown Consulting und spiegelten das Engagement des Unternehmens wider, qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen und eine starke Präsenz in der Branche zu wahren. Der 18. Real Estate Ball war ein Abend voller Glamour, Geschäfte und Zusammenarbeit, der die Bühne für ein erfolgreiches und gedeihliches Jahr für Crown Consulting bereitete.
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          KÖNNTE FÜR SIE INTERESSANT SEIN

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          Immobilienball 2024

          Das Team von Crown Consulting war beim 18. Immobilienball am 23. Januar 2024 in der Hofburg dabei.
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          La Estancia Polo Cup

          Crown Consulting beim Budapester Polo-Turnier
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          Mukha Concept Store Eröffnung

          Crown Consulting feiert die Eröffnung des Mukha Concept Stores in Wien
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          Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

          Staatliche Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf bis zu 500.000 EUR
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          Altes Neues Jahr 2024

          Crown Consulting veranstaltete eine beeindruckende Altes Neujahrsfest, an dem eine lebhafte Gesellschaft von Partnern, Kunden und Freunden teilnahm.
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          Unsere Projekte

          Unsere Projekte direkt vom Bauträger
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          Welche Bezirke Wiens bieten Sie an? Welche Bezirke sind bei den Kunden zum Kauf beliebt und warum?
          Wir bieten grundsätzlich alle Bezirke Wiens an, aber unsere Firma empfiehlt die wohlhabenden Bezirke wie 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 13, 18, 19. Darüber hinaus konzentriert sich unser Unternehmen auf das höhere Preissegment. Diese Bezirke werden von unseren Kunden nicht nur deshalb bevorzugt, weil es sich um historisch edle Gegenden mit malerischen Straßen und Parks handelt, sondern weil es dort auch weniger Pendler gibt.
          Bieten Sie neben Neubauten auch Zweitimmobilien an? Bieten Bauträger in diesem Fall Ratenzahlungen oder Kreditmöglichkeiten an?
          Wir bieten sowohl Primär- als auch Sekundärimmobilien an. Was die Ratenzahlung betrifft, so ist das rein individuell und hängt vom Bauträger ab. Österreichische Bauträger bieten in der Regel keine Ratenzahlung an. Was die Kreditvergabe betrifft, so ist diese Praxis durchaus üblich. Unsere Firma bietet auch in diesem Bereich Dienstleistungen an.
          Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für Immobilien in den einzelnen Bezirken Wiens?
          Die Kosten für Immobilien sind je nach Bezirk und Größe der Wohnung sehr unterschiedlich - in der Regel gilt: Je größer die Wohnung, desto höher der Quadratmeterpreis. Im Jahr 2023 wurden im 1. Bezirk Wohnungen ab 15.000 Euro pro m2 verkauft, im 2. bis 9. Bezirk - zu einem Preis von 6.800 bis 15.000 Euro pro Quadratmeter. Im 11. Bezirk kann man eine Wohnung bis zu 5.000 Euro pro Quadratmeter kaufen. (Quelle: Der Standard)
          Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie in Österreich an?
          3,5% des Wertes - Grunderwerbssteuer 1,1% des Wertes - Steuer für die Eintragung ins Grundbuch 1 bis 2% + 20% MwSt. - für die Erstellung des Kaufvertrags, ca. 10% des Wertes - zusätzliche Kosten Siehe Tabelle Zusatzkosten *Link
          Welchen Status muss ein Kunde haben, um eine Immobilie in Österreich kaufen zu können?
          Um als Privatperson eine Immobilie in Österreich zu kaufen, müssen Sie Staatsbürger Österreichs oder eines anderen EU-Landes sein oder über eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich oder einem anderen EU-Land verfügen. Fast jede Immobilie in Österreich kann von einer juristischen Person erworben werden, vorausgesetzt, dass mehr als 51 % der Immobilie im Besitz von juristischen Personen aus der EU sind. (Juristische Personen, die in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum registriert sind, gelten nicht als ausländische Unternehmen und können Immobilien in Österreich kaufen).
          Gibt es Ausnahmen für den Erwerb von Immobilien in Österreich durch Ausländer?
          Ja, es gibt Bundesländer, in denen der Erwerb für Ausländer nicht eingeschränkt ist. Für Informationen kontaktieren Sie bitte unser Unternehmen.
          Kann eine österreichische juristische Person, deren Anteile mehrheitlich von Nicht-EU-Bürgern gehalten werden, Immobilien in Österreich erwerben?
          Im Allgemeinen können österreichische juristische Personen Immobilien in Österreich erwerben. Wenn jedoch die Mehrheit (mehr als 50 %) der Anteile einer juristischen Person im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist, gilt die juristische Person als ausländisches Unternehmen und muss eine Sondergenehmigung beantragen, um in Österreich Immobilien erwerben zu können. Ausnahmen sind die so genannten "zweistufigen Strukturen". In einigen Bundesländern Österreichs (z. B. Wien) gilt ein österreichischer Rechtsträger (LE1), der zu 100 % im Eigentum eines anderen österreichischen Rechtsträgers (LE2) steht, nicht als ausländisches Unternehmen, selbst wenn der LE2 zu 100 % im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist. In diesem Fall muss der LE1 keine besondere Genehmigung zum Erwerb von Immobilien in Österreich einholen.
          Welche anderen Nutzungsrechte außer dem Eigentum sind in Bezug auf Immobilien möglich?
          Neben dem Eigentum an Immobilien sind auch andere Vereinbarungen wie einfache Miet- und Pachtverträge, Rechtskonzepte für die Aufteilung von Eigentum in Grundbesitz und bebautes Eigentum (Superädifikat) sowie das Baurecht üblich. Darüber hinaus können Dienstbarkeiten an Grundstücken bestellt werden. Es wird zwischen Grunddienstbarkeiten und persönlichen Dienstbarkeiten unterschieden, zu denen u. a. Nutzungs- und Nießrechte gehören.
          Hat ein Gebietsfremder das Recht, ein Grundstück zu vermieten? Wenn ja, welche Einkommensteuer muss er zahlen?
          Wenn ein ausländischer Investor eine Wohnung vermietet, muss er Einkommensteuer zahlen, eine jährliche Steuererklärung abgeben und ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DTAA) nutzen. Die Steuern auf Mieteinnahmen bleiben niedrig, da nur der Nettogewinn besteuert wird. Bei einer Investition von 1 Mio. € und einer erwarteten Rendite von 3 % würde der steuerpflichtige Gewinn beispielsweise weniger als 5 % des Einkommens betragen, wobei Abzüge für Abschreibungen und Hypothekenzinsen berücksichtigt werden.
          Ist es möglich, die Verwaltung der Immobilien der Kunden zu organisieren?
          Ja, wir können für Sie ein Wartungsunternehmen beauftragen. Die Gebühren werden separat ausgehandelt.
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          Ja, wir bieten eine große Auswahl an Gewerbeimmobilien sowie Projekte für Investitionen an. Gerne senden wir Ihnen Präsentationen solcher Objekte zu.
          Was ist bei der Entscheidung für einen Aufenthaltstitel in Österreich zu beachten?
          Bei der Entscheidung, eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich zu beantragen, ist Folgendes zu beachten: - In der Regel erfordern alle Aufenthaltstitel einen ständigen Aufenthalt in Österreich von mehr als 6 Monaten pro Jahr. - Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen werden zu Steuerbürgern der Republik Österreich. - Nach fünf Jahren Aufenthalt mit einer Aufenthaltsbewilligung und einem B1-Niveau der deutschen Sprache haben Sie Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung und nach zehn (sechs) Jahren auf die österreichische Staatsbürgerschaft. - Eine rasche Einbürgerung ist möglich, wenn besondere, den österreichischen Interessen entsprechende Leistungen nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz erbracht werden. - Ein Aufenthaltstitel wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und kann im darauf folgenden Jahr verlängert werden. Nach zwei Jahren ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre möglich, nach fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre. - Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind - außer in bestimmten Fällen - Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1/A2/B1 erforderlich.

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            Crown Consulting feiert das alte Neujahr 2024

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            Die jährliche Party mit Live-Musik, Gourmet-Essen und freundlicher Atmosphäre fand am 18. Januar im Büro von Crown Consulting statt. Olga Troll, Gründerin und Geschäftsführerin des Unternehmens, bedankte sich für die starke Unterstützung durch Partner, Kunden und Freunde und äußerte ihre Hoffnung auf weitere Zusammenarbeit, Wachstum und Erfolg in der Immobilienbranche.
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            Altes Neues Jahr 2024

            Crown Consulting veranstaltete eine beeindruckende Altes Neujahrsfest, an dem eine lebhafte Gesellschaft von Partnern, Kunden und Freunden teilnahm.
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            Immobilienball 2024

            Das Team von Crown Consulting war beim 18. Immobilienball am 23. Januar 2024 in der Hofburg dabei.
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            Unsere Projekte direkt vom Bauträger
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            La Estancia Polo Cup

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            Mukha Concept Store Eröffnung

            Crown Consulting feiert die Eröffnung des Mukha Concept Stores in Wien
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            Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

            Staatliche Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf bis zu 500.000 EUR
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            Welche Bezirke Wiens bieten Sie an? Welche Bezirke sind bei den Kunden zum Kauf beliebt und warum?
            Wir bieten grundsätzlich alle Bezirke Wiens an, aber unsere Firma empfiehlt die wohlhabenden Bezirke wie 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 13, 18, 19. Darüber hinaus konzentriert sich unser Unternehmen auf das höhere Preissegment. Diese Bezirke werden von unseren Kunden nicht nur deshalb bevorzugt, weil es sich um historisch edle Gegenden mit malerischen Straßen und Parks handelt, sondern weil es dort auch weniger Pendler gibt.
            Bieten Sie neben Neubauten auch Zweitimmobilien an? Bieten Bauträger in diesem Fall Ratenzahlungen oder Kreditmöglichkeiten an?
            Wir bieten sowohl Primär- als auch Sekundärimmobilien an. Was die Ratenzahlung betrifft, so ist das rein individuell und hängt vom Bauträger ab. Österreichische Bauträger bieten in der Regel keine Ratenzahlung an. Was die Kreditvergabe betrifft, so ist diese Praxis durchaus üblich. Unsere Firma bietet auch in diesem Bereich Dienstleistungen an.
            Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für Immobilien in den einzelnen Bezirken Wiens?
            Die Kosten für Immobilien sind je nach Bezirk und Größe der Wohnung sehr unterschiedlich - in der Regel gilt: Je größer die Wohnung, desto höher der Quadratmeterpreis. Im Jahr 2023 wurden im 1. Bezirk Wohnungen ab 15.000 Euro pro m2 verkauft, im 2. bis 9. Bezirk - zu einem Preis von 6.800 bis 15.000 Euro pro Quadratmeter. Im 11. Bezirk kann man eine Wohnung bis zu 5.000 Euro pro Quadratmeter kaufen. (Quelle: Der Standard)
            Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie in Österreich an?
            3,5% des Wertes - Grunderwerbssteuer 1,1% des Wertes - Steuer für die Eintragung ins Grundbuch 1 bis 2% + 20% MwSt. - für die Erstellung des Kaufvertrags, ca. 10% des Wertes - zusätzliche Kosten Siehe Tabelle Zusatzkosten *Link
            Welchen Status muss ein Kunde haben, um eine Immobilie in Österreich kaufen zu können?
            Um als Privatperson eine Immobilie in Österreich zu kaufen, müssen Sie Staatsbürger Österreichs oder eines anderen EU-Landes sein oder über eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich oder einem anderen EU-Land verfügen. Fast jede Immobilie in Österreich kann von einer juristischen Person erworben werden, vorausgesetzt, dass mehr als 51 % der Immobilie im Besitz von juristischen Personen aus der EU sind. (Juristische Personen, die in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum registriert sind, gelten nicht als ausländische Unternehmen und können Immobilien in Österreich kaufen).
            Gibt es Ausnahmen für den Erwerb von Immobilien in Österreich durch Ausländer?
            Ja, es gibt Bundesländer, in denen der Erwerb für Ausländer nicht eingeschränkt ist. Für Informationen kontaktieren Sie bitte unser Unternehmen.
            Kann eine österreichische juristische Person, deren Anteile mehrheitlich von Nicht-EU-Bürgern gehalten werden, Immobilien in Österreich erwerben?
            Im Allgemeinen können österreichische juristische Personen Immobilien in Österreich erwerben. Wenn jedoch die Mehrheit (mehr als 50 %) der Anteile einer juristischen Person im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist, gilt die juristische Person als ausländisches Unternehmen und muss eine Sondergenehmigung beantragen, um in Österreich Immobilien erwerben zu können. Ausnahmen sind die so genannten "zweistufigen Strukturen". In einigen Bundesländern Österreichs (z. B. Wien) gilt ein österreichischer Rechtsträger (LE1), der zu 100 % im Eigentum eines anderen österreichischen Rechtsträgers (LE2) steht, nicht als ausländisches Unternehmen, selbst wenn der LE2 zu 100 % im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist. In diesem Fall muss der LE1 keine besondere Genehmigung zum Erwerb von Immobilien in Österreich einholen.
            Welche anderen Nutzungsrechte außer dem Eigentum sind in Bezug auf Immobilien möglich?
            Neben dem Eigentum an Immobilien sind auch andere Vereinbarungen wie einfache Miet- und Pachtverträge, Rechtskonzepte für die Aufteilung von Eigentum in Grundbesitz und bebautes Eigentum (Superädifikat) sowie das Baurecht üblich. Darüber hinaus können Dienstbarkeiten an Grundstücken bestellt werden. Es wird zwischen Grunddienstbarkeiten und persönlichen Dienstbarkeiten unterschieden, zu denen u. a. Nutzungs- und Nießrechte gehören.
            Hat ein Gebietsfremder das Recht, ein Grundstück zu vermieten? Wenn ja, welche Einkommensteuer muss er zahlen?
            Wenn ein ausländischer Investor eine Wohnung vermietet, muss er Einkommensteuer zahlen, eine jährliche Steuererklärung abgeben und ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DTAA) nutzen. Die Steuern auf Mieteinnahmen bleiben niedrig, da nur der Nettogewinn besteuert wird. Bei einer Investition von 1 Mio. € und einer erwarteten Rendite von 3 % würde der steuerpflichtige Gewinn beispielsweise weniger als 5 % des Einkommens betragen, wobei Abzüge für Abschreibungen und Hypothekenzinsen berücksichtigt werden.
            Ist es möglich, die Verwaltung der Immobilien der Kunden zu organisieren?
            Ja, wir können für Sie ein Wartungsunternehmen beauftragen. Die Gebühren werden separat ausgehandelt.
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            Ja, wir bieten eine große Auswahl an Gewerbeimmobilien sowie Projekte für Investitionen an. Gerne senden wir Ihnen Präsentationen solcher Objekte zu.
            Was ist bei der Entscheidung für einen Aufenthaltstitel in Österreich zu beachten?
            Bei der Entscheidung, eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich zu beantragen, ist Folgendes zu beachten: - In der Regel erfordern alle Aufenthaltstitel einen ständigen Aufenthalt in Österreich von mehr als 6 Monaten pro Jahr. - Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen werden zu Steuerbürgern der Republik Österreich. - Nach fünf Jahren Aufenthalt mit einer Aufenthaltsbewilligung und einem B1-Niveau der deutschen Sprache haben Sie Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung und nach zehn (sechs) Jahren auf die österreichische Staatsbürgerschaft. - Eine rasche Einbürgerung ist möglich, wenn besondere, den österreichischen Interessen entsprechende Leistungen nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz erbracht werden. - Ein Aufenthaltstitel wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und kann im darauf folgenden Jahr verlängert werden. Nach zwei Jahren ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre möglich, nach fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre. - Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind - außer in bestimmten Fällen - Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1/A2/B1 erforderlich.

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              Mukha Concept Store eröffnet in der Wiener Innenstadt

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              Crown Consulting hatte das Vergnügen, an der großen Eröffnungsveranstaltung des Mukha Concept Store in Wien teilzunehmen. Der Laden präsentiert eine kuratierte Kollektion von Mode, Lifestyle-Produkten und Accessoires von internationalen Designern. Wir haben uns sehr gefreut, Teil dieser spannenden Veranstaltung zu sein und die lebendige Atmosphäre und das einzigartige Angebot des Ladens zu erleben.
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              Immobilienball 2024

              Das Team von Crown Consulting war beim 18. Immobilienball am 23. Januar 2024 in der Hofburg dabei.
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              Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

              Staatliche Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf bis zu 500.000 EUR
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              Mukha Concept Store Eröffnung

              Crown Consulting feiert die Eröffnung des Mukha Concept Stores in Wien
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              Woman’s Affair 2024

              Internationaler Frauentag in der Gesellschaft schöner Frauen.
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              Wir bieten grundsätzlich alle Bezirke Wiens an, aber unsere Firma empfiehlt die wohlhabenden Bezirke wie 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 13, 18, 19. Darüber hinaus konzentriert sich unser Unternehmen auf das höhere Preissegment. Diese Bezirke werden von unseren Kunden nicht nur deshalb bevorzugt, weil es sich um historisch edle Gegenden mit malerischen Straßen und Parks handelt, sondern weil es dort auch weniger Pendler gibt.
              Bieten Sie neben Neubauten auch Zweitimmobilien an? Bieten Bauträger in diesem Fall Ratenzahlungen oder Kreditmöglichkeiten an?
              Wir bieten sowohl Primär- als auch Sekundärimmobilien an. Was die Ratenzahlung betrifft, so ist das rein individuell und hängt vom Bauträger ab. Österreichische Bauträger bieten in der Regel keine Ratenzahlung an. Was die Kreditvergabe betrifft, so ist diese Praxis durchaus üblich. Unsere Firma bietet auch in diesem Bereich Dienstleistungen an.
              Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für Immobilien in den einzelnen Bezirken Wiens?
              Die Kosten für Immobilien sind je nach Bezirk und Größe der Wohnung sehr unterschiedlich - in der Regel gilt: Je größer die Wohnung, desto höher der Quadratmeterpreis. Im Jahr 2023 wurden im 1. Bezirk Wohnungen ab 15.000 Euro pro m2 verkauft, im 2. bis 9. Bezirk - zu einem Preis von 6.800 bis 15.000 Euro pro Quadratmeter. Im 11. Bezirk kann man eine Wohnung bis zu 5.000 Euro pro Quadratmeter kaufen. (Quelle: Der Standard)
              Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie in Österreich an?
              3,5% des Wertes - Grunderwerbssteuer 1,1% des Wertes - Steuer für die Eintragung ins Grundbuch 1 bis 2% + 20% MwSt. - für die Erstellung des Kaufvertrags, ca. 10% des Wertes - zusätzliche Kosten Siehe Tabelle Zusatzkosten *Link
              Welchen Status muss ein Kunde haben, um eine Immobilie in Österreich kaufen zu können?
              Um als Privatperson eine Immobilie in Österreich zu kaufen, müssen Sie Staatsbürger Österreichs oder eines anderen EU-Landes sein oder über eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich oder einem anderen EU-Land verfügen. Fast jede Immobilie in Österreich kann von einer juristischen Person erworben werden, vorausgesetzt, dass mehr als 51 % der Immobilie im Besitz von juristischen Personen aus der EU sind. (Juristische Personen, die in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum registriert sind, gelten nicht als ausländische Unternehmen und können Immobilien in Österreich kaufen).
              Gibt es Ausnahmen für den Erwerb von Immobilien in Österreich durch Ausländer?
              Ja, es gibt Bundesländer, in denen der Erwerb für Ausländer nicht eingeschränkt ist. Für Informationen kontaktieren Sie bitte unser Unternehmen.
              Kann eine österreichische juristische Person, deren Anteile mehrheitlich von Nicht-EU-Bürgern gehalten werden, Immobilien in Österreich erwerben?
              Im Allgemeinen können österreichische juristische Personen Immobilien in Österreich erwerben. Wenn jedoch die Mehrheit (mehr als 50 %) der Anteile einer juristischen Person im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist, gilt die juristische Person als ausländisches Unternehmen und muss eine Sondergenehmigung beantragen, um in Österreich Immobilien erwerben zu können. Ausnahmen sind die so genannten "zweistufigen Strukturen". In einigen Bundesländern Österreichs (z. B. Wien) gilt ein österreichischer Rechtsträger (LE1), der zu 100 % im Eigentum eines anderen österreichischen Rechtsträgers (LE2) steht, nicht als ausländisches Unternehmen, selbst wenn der LE2 zu 100 % im Besitz von Nicht-EU-Bürgern ist. In diesem Fall muss der LE1 keine besondere Genehmigung zum Erwerb von Immobilien in Österreich einholen.
              Welche anderen Nutzungsrechte außer dem Eigentum sind in Bezug auf Immobilien möglich?
              Neben dem Eigentum an Immobilien sind auch andere Vereinbarungen wie einfache Miet- und Pachtverträge, Rechtskonzepte für die Aufteilung von Eigentum in Grundbesitz und bebautes Eigentum (Superädifikat) sowie das Baurecht üblich. Darüber hinaus können Dienstbarkeiten an Grundstücken bestellt werden. Es wird zwischen Grunddienstbarkeiten und persönlichen Dienstbarkeiten unterschieden, zu denen u. a. Nutzungs- und Nießrechte gehören.
              Hat ein Gebietsfremder das Recht, ein Grundstück zu vermieten? Wenn ja, welche Einkommensteuer muss er zahlen?
              Wenn ein ausländischer Investor eine Wohnung vermietet, muss er Einkommensteuer zahlen, eine jährliche Steuererklärung abgeben und ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DTAA) nutzen. Die Steuern auf Mieteinnahmen bleiben niedrig, da nur der Nettogewinn besteuert wird. Bei einer Investition von 1 Mio. € und einer erwarteten Rendite von 3 % würde der steuerpflichtige Gewinn beispielsweise weniger als 5 % des Einkommens betragen, wobei Abzüge für Abschreibungen und Hypothekenzinsen berücksichtigt werden.
              Ist es möglich, die Verwaltung der Immobilien der Kunden zu organisieren?
              Ja, wir können für Sie ein Wartungsunternehmen beauftragen. Die Gebühren werden separat ausgehandelt.
              Bietet Ihre Agentur auch Gewerbeimmobilien oder fertige Geschäfte im Bereich Hotels, Restaurants, Cafés an?
              Ja, wir bieten eine große Auswahl an Gewerbeimmobilien sowie Projekte für Investitionen an. Gerne senden wir Ihnen Präsentationen solcher Objekte zu.
              Was ist bei der Entscheidung für einen Aufenthaltstitel in Österreich zu beachten?
              Bei der Entscheidung, eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich zu beantragen, ist Folgendes zu beachten: - In der Regel erfordern alle Aufenthaltstitel einen ständigen Aufenthalt in Österreich von mehr als 6 Monaten pro Jahr. - Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen werden zu Steuerbürgern der Republik Österreich. - Nach fünf Jahren Aufenthalt mit einer Aufenthaltsbewilligung und einem B1-Niveau der deutschen Sprache haben Sie Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung und nach zehn (sechs) Jahren auf die österreichische Staatsbürgerschaft. - Eine rasche Einbürgerung ist möglich, wenn besondere, den österreichischen Interessen entsprechende Leistungen nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz erbracht werden. - Ein Aufenthaltstitel wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und kann im darauf folgenden Jahr verlängert werden. Nach zwei Jahren ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre möglich, nach fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre. - Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind - außer in bestimmten Fällen - Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1/A2/B1 erforderlich.

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